Das Verkehrslexikon

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Volle Haftung des bei Grün mit sog. fliegendem Start in die Kreuzung Einfahrenden?

Ältere Rechtsprechung: Volle Haftung des bei Grün mit sog. fliegendem Start in die Kreuzung Einfahrenden?


Siehe auch Vorrang des Kreuzungsräumers - Nachzügler




Teilweise wurde in der älteren Rechtsprechung die Auffassung vertreten, dass denjenigen Fahrzeugführer, der dem Kreuzungsräumer nicht das Vorrecht einräumt, die volle Haftung trifft:

OLG Düsseldorf (Urteil vom 29.11.1976 - 1 U 51/76):
"Ein Kraftfahrer, der bei Grünlicht in eine Kreuzung einfahren will, muss zunächst dem noch in der Kreuzung befindlichen, zum Stillstand gekommenen Querverkehr die Möglichkeit geben, die Kreuzung zu verlassen. Verletzt er dieses Vorrecht des Querverkehrs und will er sich die Durchfahrt erzwingen, verstößt er nachdrücklich gegen eine Grundregel des Straßenverkehrs, so dass die Betriebsgefahr des bevorrechtigten Kfz völlig zurücktritt."

Kammergericht Berlin DAR 1973, 216 (Urt. v. 09.04.1973 - 12 U 1632/72):
"Im Hinblick auf die gesteigerten Sorgfaltspflichten nach §§ 1, 11, 37 StVO n. F. kann denjenigen, der bei dem Umschalten der Ampel auf "Grün" in die Kreuzung einfährt, ohne auf etwa noch vorhandene Nachzügler zu achten, die volle Haftung treffen, wenn es zu einem Zusammenstoß mit einem Fahrzeug des Querverkehrs kommt, dessen Fahrer ebenfalls bei "Grün" in die Kreuzung eingefahren ist."