Das Verkehrslexikon

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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Beschluss vom 05.12.2006 - 7 L 1587/06 - Zu Fahreignungszweifeln wegen Teilnahme an einem verbotenen Straßenrennen

VG Gelsenkirchen v. 05.12.2006: Zu Fahreignungszweifeln wegen Teilnahme an einem verbotenen Straßenrennen


Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (Beschluss vom 05.12.2006 - 7 L 1587/06) hat entschieden:
Die Teilnahme an einem verbotenen Straßenrennen (§ 29 StVO) erweckt Bedenken gegen die Fahreignung des Teilnehmers und rechtfertigt die Anordnung einer MPU.


Siehe auch Stichwörter zum Thema medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)


Aus den Entscheidungsgründen:

"... Mit Rücksicht auf das Antragsvorbringen sei ergänzend ausgeführt, dass die Kammer einen vorsätzlichen Verstoß gegen § 29 der Straßenverkehrsordnung - StVO - (verbotene Rennen mit Kraftfahrzeugen) regelmäßig für ausreichend erachtet, um berechtigte Bedenken an der charakterlichen Eignung des Kraftfahrzeugführers aufkommen zu lassen und dementsprechend geeignete Maßnahmen zur Abklärung zu treffen. Ein solches Delikt belegt, dass der Kraftfahrzeugführer sowohl sein Fahrzeug als auch die Straße zweckentfremdet benutzt und dabei Leib und Leben anderer Verkehrsteilnehmer in ganz erheblichem Maße in Gefahr bringt, unabhängig davon, ob sich diese Gefahr realisiert oder nicht. ..."