| Ein im Rahmen des sog. Aktiven Schadensmanagements von einem gegnerischen Haftpflichtversicherer dem Geschädigten unterbreitetes Angebot, ihm ein preisgünstigeres Mietfahrzeug zu vermitteln, ist gem. 134 BGB i. V. m. § 1 RBerG unbeachtlich. |
   | „Wir können Ihnen ein Mietfahrzeug zu einem Tagespreis von netto 50,00 EUR vermitteln (incl. aller km und Haftungsbefreiung). Im Bedarfsfall rufen Sie uns bitte an." |