Das Verkehrslexikon

A     B     C     D     E     F     G     H     I     K     L     M     N     O     P     Q     R     S     T     U     V     W     Z    

BGH Urteil vom 09.11.2005 - IV ZR 146/04 - Zur Regressaddition bei der Verletzung der Aufklärungspflichten in mehreren Versicherungsfällen

BGH v. 09.11.2005: Zur Regressaddition bei der Verletzung der Aufklärungspflichten in mehreren Versicherungsfällen


Siehe auch Obliegenheitsverletzungen / Leistungsfreiheit und Regress der Kfz-Versicherung




Der BGH (Urteil vom 09.11.2005 - IV ZR 146/04) hat entschieden:
  1. ...

  2. Werden vom Versicherungsnehmer zu unterschiedlichen Zeitpunkten Rechtsgüter unterschiedlicher Personen geschädigt, so liegen grundsätzlich mehrere Versicherungsfälle vor, für die den Versicherer jeweils neu die Obliegenheit aus § 7 I Abs. 2 Satz 3 AKB trifft, umfassend an der Aufklärung des Geschehens mitzuwirken.

  3. Verursacht der Versicherungsnehmer nacheinander mehrere Versicherungsfälle und verletzt er dabei jeweils seine Aufklärungsobliegenheit, so wird der Versicherer für jeden Versicherungsfall leistungsfrei, wobei seine Leistungsfreiheit jeweils auf die in § 6 Abs. 1 und 3 KfzPflVV genannten Höchstbeträge begrenzt ist.
Link auf einen ausführlichen Auszug aus dem obigen Urteil.