Das Verkehrslexikon
BGH Urteil vom 09.11.2005 - IV ZR 146/04 - Zur Regressaddition bei der Verletzung der Aufklärungspflichten in mehreren Versicherungsfällen
BGH v. 09.11.2005: Zur Regressaddition bei der Verletzung der Aufklärungspflichten in mehreren Versicherungsfällen
Siehe auch Obliegenheitsverletzungen / Leistungsfreiheit und Regress der Kfz-Versicherung
Der BGH (Urteil vom 09.11.2005 - IV ZR 146/04) hat entschieden:
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- Werden vom Versicherungsnehmer zu unterschiedlichen Zeitpunkten Rechtsgüter unterschiedlicher Personen geschädigt, so liegen grundsätzlich mehrere Versicherungsfälle vor, für die den Versicherer jeweils neu die Obliegenheit aus § 7 I Abs. 2 Satz 3 AKB trifft, umfassend an der Aufklärung des Geschehens mitzuwirken.
- Verursacht der Versicherungsnehmer nacheinander mehrere Versicherungsfälle und verletzt er dabei jeweils seine Aufklärungsobliegenheit, so wird der Versicherer für jeden Versicherungsfall leistungsfrei, wobei seine Leistungsfreiheit jeweils auf die in § 6 Abs. 1 und 3 KfzPflVV genannten Höchstbeträge begrenzt ist.
Link auf einen ausführlichen Auszug aus dem obigen Urteil.