Das Verkehrslexikon

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Überblick: Opium, Morphin, Opiate, Opium-Alkaloide (Opioide)


Siehe auch Stichwörter zum Thema Drogen




Opium wird aus den Kapseln des Schlafmohns gewonnen. Die berauschende Wirkung des Opiums beruht auf einigen Alkaloiden (sog. Opium Alkaloide, Opioide). Zu ihnen gehört auch das Morphium (ein stark psychoaktiv wirkendes Opiat) und das (gelegentlich in stark reizstillenden Hustensäften verwendete) Codein.

Alle Opium-Alkaloide und alle weiteren Stoffe, die Agonisten derselben Rezeptoren im Gehirn sind, werden unter dem Begriff Opiate oder Opioide zusammengefasst. Dazu gehören neben natürlichen Opiaten das halbsynthetische Heroin und die Gruppe der vollsynthetischen Fentanyle und einige weitere Substanzen unterschiedlicher chemischer Struktur.

Die Opiate koppeln bei aller chemischen Unterschiede im einzelnen im Gehirn an denselben Rezeptortyp an. Dies tun gleichermaßen auch die eine opiatähnliche Wirkung hervorrufenden Endorphine, die eine ähnliche Wirkung haben und daher ursprünglich endogene Morphine genannte wurden. Endorphine schüttet der Körper in Extremsituationen aus, sodass damit jegliches Schmerzempfinden ausgeschaltet werden kann. Auch glücksgeladene Hochgefühle können durch einen körperlichen Endorphinausstoß hervorgerufen werden.

Der Hauptwirkstoff des Opiums ist das Morphin, das, wenn es in Reinform konsumiert wird, ein sehr starkes Suchtpotential hat.

Die Suche nach einem weniger süchtigmachenden Schmerzmittel führte zur Entdeckung des Heroin (Diacetylmorphin).

Synthetische Opiate

Neben den klassischen Opiaten gibt es heute einige rein synthetische Substanzen, die eine ähnliche sowohl berauschende wie auch schmerzstillende Wirkung wie Morphin auslösen. Der Grund dafür ist, das sie - auch bei kaum vorhandener chemischer Verwandtschaft - an dieselben Rezeptortypen des Gehirns andocken. Bekanntester Vertreter aus dieser Gruppe ist heute das Methadon, das im Rahmen vom Heroin-Entzug heute in vielen Ländern ärztlich verschrieben werden kann. Ebenfalls hierher gehören die Fentanyle.

Synthetische Opiate können so hergestellt werden, dass ihre Wirkung tausendfach stärker ist als bei natürlichem Opium, sodass sie dementsprechende psychische und analgetische Effekte auslösen.

Wegen seiner unübertroffenen schmerzlindernden Wirkungen wird das Morphin - das ansonsten selbstverständlich eine illegale Droge ist - auch ärztlicherseits unter Aufsicht zur Schmerzbetäubung - insbesondere bei unheilbar chronisch Kranken - verordnet.

Zu den Opioiden gehören also auch Substanzen wie Methadon, Subutex usw., die ebenfalls unter ärztlicher Aufsicht zur Drogensubstitution Verwendung finden.

Da der Basisstoff Morphin in der Anlage zu § 24a StVG als Wirkstoff aufgeführt ist, unter dessen Wirkung im Straßenverkehr das Führen eines Kfz ordnungswidrig ist, gehören auch alle substituierenden Substanzen, die Morphin enthalten, zu den verbotenen Rauschmitteln.

Bei der Anwendung des Ordnungswidrigkeiten-Tatbestandes des § 24 a StVG ist zu beachten, dass heute im Gegensatz zum ausdrücklichen Wortlaut die Rechtsprechung entsprechend der gebotenen verfassungskonformen Auslegung der Vorschrift zunehmend den Nachweis bestimmter Wirkungsmengen fordert, um eine Ahndung zuzulassen.

Die sog. Grenzwertkommission, die die Bundesregierung zum Thema "Drogen und Straßenverkehr" berät, geht von folgenden Mindestgrenzwerten aus:
  • Cannabis - 1 ng/ml
  • Morphin - 10 ng/ml
  • Kokain - 10 ng/ml
  • Amphetamin - 25 ng/ml und
  • MDE und MDMA jeweils 25 ng/ml.
Dass ein Kfz-Führen unter der Wirkung eines Opiats nach ärztlicher Verschreibung in einem konkreten Krankheitsfall keine Ordnungswidrigkeit darstellt, hindert nicht, den Fahrzeugführer in einem solchen Fall auch dann wegen eine sog. Trunkenheitsfahrt (§ 316 StGB) oder bei Gefährdung oder Schädigung anderer wegen Straßenverkehrsgefährdung (§ 315c StGB) zu bestrafen, wenn er infolge des Konsums nicht mehr fahrtüchtig ist. Gibt es hierfür auch keinen absoluten Grenzwert für die Feststellung der Fahruntauglichkeit, so kann der entsprechende Beweis dennoch auf Grund von rauschmittelbedingten Ausfallerscheinungen oder rauschmittelbedingten Fahrfehlern erfolgen.



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