Das Verkehrslexikon
OLG Oldenburg Beschluss vom 03.05.1994 - Ss 159/94 - Zum erlaubten Parken außerhalb markierter Parkflächen
OLG Oldenburg v. 03.05.1994: Zum erlaubten Parken außerhalb markierter Parkflächen
Siehe auch Stichwörter zum Thema Halten und
Parken
Das OLG Oldenburg (Beschluss vom 03.05.1994 - Ss 159/94) hat zum Parken außerhalb markierter Parkflächen (ohne Zusatzschild) entschieden:
"Die Parkflächenmarkierung (§ 41 III Nr. 7 StVO) verbietet nicht das Parken außerhalb der markierten Parkflächen, wenn kein Zusatzschild zum Zeichen 314 "Nur innerhalb der markierten Parkstände" vorhanden ist und eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer nicht vorliegt. ... Die Parkflächenmarkierung bezweckt - lediglich - die raumsparende Ausnutzung des vorhandenen Parkraums und den ungehinderten Zu- und Abgang zu den einzelnen Parkfeldern (OLG Stuttgart VRS 74, 222 f:, regelt demzufolge nur das "Wie", nicht aber das "Wo" des Parkens. Die Vorschrift beinhaltet eine Parkerlaubnis für die markierten Flächen, nicht hingegen ein Parkverbot für angrenzende Bereiche."