Das Verkehrslexikon

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Vertretung mehrerer Geschädigter durch einen Rechtsanwalt

Zur Vertretung mehrerer Geschädigter durch einen Rechtsanwalt


Siehe auch Rechtsanwaltsgebühren - Anwaltskosten und Stichwörter zum Thema Rechtsanwaltsgebühren - Anwaltshonorar - Rechtsanwaltskosten




Werden in einer Unfallsache mehrere Geschädigte wegen ihrer jeweils eigenen Schadensersatzansprüche von einem Anwalt vertreten, so ist streitig, ob hierfür jeweils getrennte Kostenabrechnungen (mit jeweils eigener Kommunikationspauschale und ohne Gebührendegression) vorzunehmen sind (so LG Mannheim VersR 1966, 299; Klimke VersR 1973, 1154), oder ob die sämtlichen Streitwerte zu addieren und sodann eine einheitliche Abrechnung mit entsprechender Erhöhungsgebühr aus § 6 BRAGO zu erstellen ist (so AG München VersR 1973, 954; OLG Frankfurt VersR 1978, 573).