Das Verkehrslexikon

A     B     C     D     E     F     G     H     I     K     L     M     N     O     P     Q     R     S     T     U     V     W     Z    

Überblick: Wann liegt ein Reparaturschaden im Gegensatz zum Totalschaden vor?

Überblick: Wann liegt ein Reparaturschaden im Gegensatz zum Totalschaden vor?


Siehe auch Reparaturschaden und Totalschaden - Wiederbeschaffungswert





Ein Reparaturschaden (im Gegensatz zum Totalschaden) liegt jedenfalls immer dann vor, wenn der für die völlige Wiederherstellung des Fahrzeugs entsprechend dem Zustand unmittelbar vor dem Augenblick der Beschädigung erforderliche Reparaturaufwand dem Betrag nach geringer ist als der Wiederbeschaffungswert abzüglich des ggf. zu erzielenden Restwertes.

Liegt der erforderliche Reparaturbetrag über diesem Betrag, ist aber nicht höher als der Wiederbeschaffungswert, dann kann der Geschädigte die Reparaturkosten fordern, wenn er die Reparatur auch tatsächlich sach- und fachgerecht ausführen läßt und dies nachweist. Will der Geschädigte in einem solchen Fall allerdings fiktiv (nach Gutachten) abrechnen, ohne die Durchführung der Reparatur nachzuweisen, muß nach herrschender Auffassung eine Vergleichsrechnung durchgeführt werden, bei der den Reparaturkosten nicht der Wiederbeschaffungswert allein gegenübergestellt wird, sondern die Differenz aus Wiederbeschaffungswert minus Restwert. Der Geschädigte hat sodann nur Anspruch auf den niedrigeren der beiden Vergleichsbeträge. Nach einer Mindermeinung braucht aber bei der Vergleichsrechnung der Restwert dann nicht vom Wiederbeschaffungswert abgezogen zu werden, wenn die Reparaturkosten 70 % des Wiederbeschaffungswertes nicht übersteigen.

Übersteigen die Reparaturkosten hingegen den Wiederbeschaffungswert und will der Geschädigte die Reparatur auch ausführen, dann darf er dies, wenn man ihm ein schutzwürdiges Interesse an der Erhaltung gerade seines so schwer beschädigten Fahrzeugs zubilligen muß, bis zu einer Grenze von 130 % des Wiederbeschaffungswertes (ohne dabei den Restwert zu berücksichtigen).