Das Verkehrslexikon
Zur Berechnung des Restwertes
Siehe auch Totalschaden - Wiederbeschaffungswert und Der Restwert des unfallbeschädigten Fahrzeugs bei Totalschaden
Unter dem sog. Restwert versteht man denjenigen Betrag, den der Geschädigte für sein beschädigtes Fahrzeug in unrepariertem Zustand auf dem ihm zugänglichen Gebraucht- oder Fahrzeugverwertungsmarkt durch freihändigen Verkauf oder durch Inzahlunggabe bei einem Ersatzkauf noch realisieren kann.
Durch die weite Verbreitung des Internets hat sich ein überregionaler Restwertaufkäufermarkt gebildet. Dadurch ist es in jüngster Zeit vermehrt zum Streit darüber gekommen, ob der Geschädigte im Rahmen der ihm obliegenden Schadensminderungspflicht gehalten ist, auch solche Sondermärkte in Anspruch zu nehmen. Wohl auf Druck der Haftpflichtversicherungen, die ja viele Aufträge an Sachverständige vergeben, hat sich sogar der Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e. V. entschlossen, in einer Empfehlung festzuschreiben, dass der Sachverständige bei der Ermittlung des Restwertes auch Internetbörsen zu Rate zu ziehen habe. Dies wird jedoch von der Rechtsprechung zu Recht abgelehnt.