Das Verkehrslexikon

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Die Richtgeschwindigkeit auf der Autobahn


Siehe auch Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen und Stichwörter zum Thema Geschwindigkeit




Durch die Verordnung über eine allgemeine Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen und ähnlichen Straßen vom 21.11.1978 ist eine Geschwindigkeit von 130 km/h als allgemeine Empfehlung eingeführt worden. Die Empfehlung gilt für Autobahnen und außerörtliche Straßen, die autobahnähnlich ausgebaut sind. Ein Verstoß gegen die Empfehlung ist nicht mit Sanktionen bedroht, allerdings kommt zivilrechtlich je nach Umständen des Einzelfalls eine Mithaftung in Betracht, wenn die Richtgeschwindigkeit nicht eingehalten wurde und ein Kausalzusammenhang mit dem Unfall besteht.