Betritt ein alkoholisierter Fußgänger bei für ihn rotem Ampellicht einen Zebrastreifen und veranlasst dadurch eine Gewaltbremsung eines Kfz-Führers, haftet er voll auch für den Schaden, den ein dadurch auf das erste Fahrzeug auffahrender Dritter erleidet.
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1. |
den Beklagten zu verurteilen, an die Klägerin 1 434,16 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.01.2009 zu zahlen,
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2. |
der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin vorgerichtliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 186,24 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.
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die Klage abzuweisen.
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