Stellt der Halter sein Fahrzeug auf einem Privatgelände ordnungsgemäß gesichert - Automatikschalthebel auf Stellung P und angezogene Handbremse - ab, so endet damit seine Haftung aus der verschuldensunabhängigen Betriebsgefahr, auch wenn das Fahrzeug sodann witterungsbedingt ins Rutschen gerät. |
die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an ihn 2.239,31 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.01.2008 zzgl. vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 148,33 € zu zahlen. |
die Klage abzuweisen. |
unter Abänderung des am 19.06.2009 verkündeten Urteils des Amtsgerichts Lemgo – Az: 19 C 45/08 – die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an ihn 2.239,31 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.01.2009 zzgl. vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 148,33 € zu zahlen. |
die Berufung zurückzuweisen. |