Erkennt ein Kfz-Führer beim unmittelbar bevorstehenden Einfahren in den Kreisverkehr, dass ein weiterer Kfz-Führer gleichzeitig in den Kreisverkehr einfahren will, so muss er sich hierauf einstellen und seine Geschwindigkeit verringern und sich reaktionsbereit halten. Kommt es entweder wegen der zu hohen Geschwindigkeit oder wegen einer unzureichenden Vermeidungsreaktion zum Unfall, braucht sich der hierdurch Geschädigte die Betriebsgefahr seines Fahrzeugs nicht anrechnen zu lassen.
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die Zurückweisung der Berufung.
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