|
"Am 02.02.2010 wurde der Betroffene, der mit der Sattelzugmaschine Daimler Benz, amtliches Kennzeichen … , und dem Sattelauflieger S , amtliches Kennzeichen … , gegen 15:45 Uhr die A 30 in S befuhr, von der Polizei kontrolliert. Das EG-Kontrollgerät des von ihm geführten Fahrzeugs wurde ausgelesen.
Die Auswertung ergab, dass der Betroffene am 11.01.2010 in der Zeit zwischen 15:52 Uhr und 21:15 Uhr nach einer Lenkdauer von 4 ½ Stunden keine ununterbrochene Fahrtunterbrechung von wenigstens 45 Minuten, die durch eine Unterbrechung von mindestens 15 Minuten, gefolgt von einer Unterbrechung von mindestens 30 Minuten ersetzt werden kann, einlegte. Tatsächlich wurde eine Fahrtunterbrechung erst nach 4 Stunden 54 Minuten eingelegt."
|