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Der Träger der Straßenbaulast einer Autobahn kann die Erstattung der Kosten für die Beseitigung von Verunreinigungen auf einer Straße, die im Rahmen eines Unfallereignisses aufgetreten sind, auch im Rahmen eines zivilrechtlichen Schadensersatzanspruchs geltend machen. Die verkehrsgefährdende Verunreinigung einer Straße durch Chemikalien (hier: infolge eines Verkehrsunfalls ausgelaufene Seifenlauge) stellte eine dem Fahrzeughalter zuzurechnende ersatzpflichtige Sachbeschädigung im Sinne von § 7 StVG dar.
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