1. |
die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an sie 8.146,56 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.09.2011 zu zahlen,
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2. |
die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an sie ein angemessenes Schmerzensgeld nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.12.2011 zu zahlen
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3. |
festzustellen, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, auch jeglichen weiteren Schaden der Klägerin, der aus dem Unfallereignis vom 20.08.2011 resultiert, zu ersetzen,
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4. |
die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, sie von der Zahlung der außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 837,52 € abzüglich eines gezahlten Teilbetrages von 359,50 €, an den Rechtsanwalt…[A], freizustellen.
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