1. |
die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an ihn 2.318,37 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 4.198,46 € für den Zeitraum vom 17.06.2014 bis zum 24.10.2014, aus 2.318,37 € seit dem 24.10.2014 zu zahlen.
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2. |
die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an ihn weitere 261,68 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen,
hilfsweise
die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, ihn von der Bezahlung der oben bezeichneten außergerichtlichen Anwaltsgebühren des Prozessbevollmächtigen freizustellen.
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3. |
Festzustellen, dass die Beklagten darüber hinaus verpflichtet sind, alle weiteren materiellen Ansprüche des Klägers aus dem Verkehrsunfall vom 21.05.2014 auszugleichen.
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