Nach § 45 Abs. 1 Nr. 3 StVO können die Straßenverkehrsbehörden den Verkehr zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen beschränken. Nach § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO dürfen abgesehen von Tempo-30-Zonen nach Abs. 1 c oder Zonengeschwindigkeitsbeschränkungen nach Abs. 1 d Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt. Grenzwerte sind zwar nicht bindend, haben aber zur Folge, dass bei Überschreitung der Grenzwerte der 16. BImSchV und der Lärmschutz-Richtlinie-StV ein Einschreiten der Behörde geboten sein kann.
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sei Im Teilabschnitt zwischen Solinger Straße und Deichtorstraße bereits seit mehreren Jahrzehnten als Landesstraße (L108) klassifiziert,
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vermittle weder den Charakter einer Wohnstraße noch den einer untergeordneten Nebenstraße,
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sei als Ortsdurchfahrt eine wichtige Hauptverkehrs- und Durchgangsstraße mit übergeordneter Verbindungs- , Durchgangs- und Erschließungsfunktion und den damit verbundenen Ziel- und Quellverkehren,
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führe verschiedene Linien des ÖPNV,
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weise an üblichen Verkehrstagen ein Kfz-Aufkommen von 13.500 Fahrzeugen auf,
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weise nach Mitteilung der Polizei seit Jahren keine besondere, über das normale Maß hinausgehende Gefahrenlage auf.
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die Beklagte unter Aufhebung des Bescheides vom 8.7.2015 zu verpflichten, über seinen Antrag vom 24.2.2015 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu scheiden.
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die Klage abzuweisen.
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Vgl. OVG NRW, Urteil vom 1.6.2005 - 8 A 2350/04 -; Bay VGH, Urteil vom 221.3.2012 - 11 B 10.1657 -
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Vgl. BVerwG, Urteil vom 22.12.1993 - 11 C 45/92 - , Juris; Bay VGH, Urteil vom 21.3.2005 - 11 B 10.1657 - Juris Rdnr. 28.
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Vgl. BVerwG, Urteil vom 4.6.1986 - 7 C 76/84 -, Juris.
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Vgl. BVerwG, Urteil vom 4.6.1986 - 7 C 76/84 -, Juris.
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Vgl. OVG NRW, Urteil vom 1.6.2005 - 8 A 2350/04 -, Juris Rdnr. Rdnr.79.
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OVG NRW, Urteil vom 1.6.2005 - 8 A 2350/04 -
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