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Eine Überprüfung der psychischen Leistungsfähigkeit durch Leistungstests erfolgt nach Nr. 2.5 der Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung regelmäßig im Rahmen einer medizinisch-psychologischen Begutachtung. Mit den Testverfahren können die Belastbarkeit, die Orientierungs-, Konzentrations- und Aufmerksamkeitsleistung sowie die Reaktionsfähigkeit untersucht werden. Es kommt nicht darauf an, ob auch im Rahmen einer ärztlichen Untersuchung zur Abklärung psychischer Leistungsmängel oder Krankheiten psychologische Testverfahren zur Anwendung gelangen können.
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