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"Der Betroffene parkte seinen Pkw ... mindestens von 10.15 bis 10.40 Uhr auf dem K.-Platz in N. . Dieser Platz weist in Fahrtrichtung des Betroffenen gesehen neben dem Gehsteig einen längsverlaufenden Parkstreifen über eine Länge von mehreren 100 Metern auf. Etwa in der Mitte dieses Parkstreifens ist der Parkstreifen unterbrochen auf eine Länge von 6 m. Die Gehsteigkante mit Bordstein springt dort bis zur äußeren Kante des Parkstreifens vor, verläuft auf eine Länge von 6 m parallel zur äußeren Kante des Parkstreifens und springt dann wieder zurück. Die Gehsteigkante ist an der Längsseite dieser vorspringenden Unterbrechung abgesenkt, weil vorgesehen ist, dort einen Fußgängerüberweg anzulegen, der auf die gegenüber dieser Unterbrechung liegende Verkehrsinsel führen soll.
Der Betroffene stellte sein Fahrzeug links neben dieser Unterbrechung auf der 5,9 m breiten Fahrbahn mit den rechten Rädern an der abgesenkten Gehsteigkante zum Parken ab. Er benützte diese Stelle, weil der Parkstreifen hinter ihm und vor ihm und auch die rechts neben ihm befindliche Unterbrechung des Parkstreifens, also der Gehsteig, an dieser Stelle voll geparkt waren und er keine andere Parkmöglichkeit in der Nähe fand. Aus Unachtsamkeit machte sich der Betroffene nicht klar, dass er in dieser Stellung in zweiter Reihe parkte"
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