Das Verkehrslexikon
Amtsgericht Berlin-Mitte (Urteil vom 01.07.1996 - 105 C 458/95 - Kein Schmerzensgeld bei Bagatellverletzungen
AG Berlin-Mitte v. 01.07.1996: Kein Schmerzensgeld bei Bagatellverletzungen
Siehe auch Schmerzensgeld und Stichwörter zum Thema Personenschaden
In einem unveröffentlichten Urteil vom 01.07.96 hat das Amtsgericht Berlin-Mitte (105 C 458/95) festgestellt:
Ein Anspruch auf Ausgleich eines Schmerzensgeldes steht der Klägerin nicht zu. Bei den Prellungen und Schürfungen, die eine einmalige Vorstellung bei einem Arzt erforderlich machten, handelt es sich ersichtlich nur um Bagatellverletzungen, die keinen Schmerzensgeldanspruch begründen.