Das Verkehrslexikon

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Die Schadensminderungspflicht gebietet, die zur Schadensbeseitigung erforderlichen Kosten im Interesse einer möglichst kurzen Ausfallzeit des Fahrzeugs durch Kreditaufnahme zu finanzieren


Siehe auch Stichwörter zum Thema Ausfallentschädigung




Dem Gebot zur Schadensminderung entspricht die Verpflichtung, auch die Ausfallzeit des Fahrzeugs auf das absolute notwendige Minimum begrenzen. Die Reparaturauftragserteilung oder im Falle eines Totalschadens die Beschaffung eines Nachfolgefahrzeugs müssen so zügig wie möglich erfolgen. Geschieht dies nicht, so kann der Schädiger es später u. U. zu Recht ablehnen, Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten über die an sich nur erforderlichen Mindestzeiten hinaus zu bezahlen.

Hieraus folgt das Gebot, ggf. auch durch eine Kreditaufnahme dafür zu sorgen, daß ein Unfallschaden so schnell wie möglich beseitigt wird.