Das Verkehrslexikon
Amtsgericht Landau Beschluss vom 02.08.2005 - 1 OWi 18 Js 17262/05 - Zum Toleranzabzug beim Gerät "Einseitensensor ES 1.0"
AG Landau v. 02.08.2005: Zum Toleranzabzug beim Gerät "Einseitensensor ES 1.0
Das Amtsgericht Landau (Beschluss vom 02.08.2005 - 1 OWi 18 Js 17262/05) hat entschieden:
Beim Gerät "Einseitensensor ES 1.0" des Herstellers ESO GmbH ist bei Geschwindigkeiten über 100 km/h ein Toleranzabzug von 3 % vorzunehmen.
Siehe auch Die Eichung von Messgeräten
und Toleranzabzug - Messfehlerabzug
Aus den Entscheidungsgründen:
"... Hinsichtlich der am Fahrzeug des Betr. stattgefundenen Messung mit dem Geschwindigkeitsmessgerät „Einseitensensor ES 1.0” des Herstellers ESO GmbH wird auf Bl. 14 d.A. Bezug genommen (§ 267 Abs. 1 Satz 3 StPO, 46 Abs. 1 OWiG). Hiernach wurde an dem Fahrzeug des Betr. eine Geschwindigkeit von 117 km/h gemessen, wovon richtigerweise ein Abzug für die Messtoleranz von 4 km/h vorgenommen wurde. Somit verbleibt es bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 53 km/h. ..."