Das Verkehrslexikon

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Definition: Technischer Totalschaden


Siehe auch Totalschaden - Wiederbeschaffungswert und Reparaturschaden




Technischer Totalschaden an einem Fahrzeug liegt vor, wenn die Beschädigungen derartig tiefgreifend sind, dass eine Wiederherstellung des vorigen Zustandes auch mit den Mitteln der modernen Reparaturtechnik nicht mehr möglich ist oder einen völlig unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde.