Seit Anfang des Jahres 2004 könne Führerscheininhaber in den meisten Bundesländern, die die Fahrerlaubnis der Klasse B mindestens seit sechs Monaten besitzen, ihre Probezeit um ein Jahr abkürzen, wenn sie innerhalb des Modells der "Zweiten Ausbildungsphase" an einem Fortbildungsseminar in einer Fahrschule teilnehmen, die sich für diese Fortbildung qualifiziert hat.
Ausgenommen von diesem Modellversuch sind die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein.
Das Fortbildungsseminar soll eine bewusste Auseinandersetzung mit den Verhaltensmöglichkeiten im Straßenverkehr herbeiführen und die Verkehrsteilname-Fähigkeiten der Teilnehmer verbessern. Der Führerscheinbesitz von einem halben Jahr schafft für diese Ausbildungsmaßnahme sehr günstige Voraussetzungen.
Durch
moderierte Gruppengespräche
Verhaltensbeobachtung und -anleitung bei Übungs- und Beobachtungsfahrten
Erfüllung von Aufgaben im Rahmen von Arbeits- und Beobachtungsaufträgen
Erfahrungsaustausch mit den anderen Teilnehmern
Vergleich der Fahrgewohnheiten untereinander und
Hilfestellungen bei erkannten Schwierigkeiten und Problemen
Einzel-, Partner- und Kleingruppenarbeit
sollen die Teilnehmer ein erhöhtes Maß an Selbsterkenntnis und Selbstkritik bezüglich ihrer Fahrfertigkeiten und -kenntnisse erlangen und so auf lange Sicht eine unfallverhütende Gesamtverbesserung des künftigen Verkehrsverhaltens erreicht werden.
Es können auf diesem Weg auch Führerscheininhaber ihre Probezeit um ein Jahr verkürzen, denen bereits auf Grund eines oder mehrere Verstöße die Probezeit verlängert wurde.
Diese freiwillige Fortbildung wird von dafür amtlich anerkannten Fahrschulen vermittelt und umfasst unter anderem
drei Gruppensitzungen zu je 90 Minuten;
eine Übungs- bzw. Beobachtungsfahrt von 60 Minuten pro Teilnehmer, an der der Seminarleiter und ein oder zwei Teilnehmer mitfahren;
einen Sicherheitsübungsblock von vier Zeitstunden Dauer, die auf einem abgesperrten Platz unter Anleitung eines geschulten Sicherheitstrainers stattfinden, und wobei schwerpunktmäßig das Bremsen in Gefahrsituationen und die Kurventechnik geübt werden;
Die Gruppensitzungen und Fahrtermine wechseln sich ab. Die zweite und vierte Sitzung sind also die Fahrpraxis-Teile. Ob Beobachtungsfahrt oder Sicherheitsübung als erstes durchgeführt wird, ist variabel.
Die Teilnehmerzahl soll zwischen 6 und 12 liegen; der Zeitraum einer Fortbildungsmaßnahme erstreckt sich über mindestens 2 und höchstens 8 Wochen.
Über die Teilnahme wird eine Bescheinigung ausgestellt, auf deren Grundlage die Probezeit abgekürzt wird.