Das Verkehrslexikon
Die UNI-Wagnisdatei des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft (GdV)
Die UNI-Wagnisdatei des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft (GdV)
Siehe auch Vorschäden / UNI-Wagnisdatei und Stichwörter zum Thema Kfz-Versicherung
Vielfach wird in Laienkreisen von sog. Schwarzen Listen gemunkelt, die die Versicherungen führen, um unternehmensübergreifend die einzelnen Anspruchsteller und Versicherungsnehmer überprüfen zu können.
Derartige Listen werden jedoch nicht geführt. Statt dessen stellt der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GdV) in Berlin denjenigen Versicherungsunternehmen, die eine Teilnahme an dem System wünschen, den Zugriff auf die sog. UNI-Wagnisdatei zur Verfügung.
In der Datei kann jedoch keineswegs nach Namen gesucht werden; die Namen der beteiligten Personen sowie die weiteren persönlichen Daten der Beteiligten sind vielmehr codiert, sodass auch von Seiten der Datenschützer gegen die Datei keine Einwendungen erhoben werden.
Derzeit (2006) dürften über alle Versicherungszweige hinweg mehr als drei Millionen Datensätze gespeichert sein.
Datensätze werden in Verdachtsfällen angelegt. Hier ist also demjenigen, der über die Aufnahme eines Falles entscheidet, eine hohe Verantwortung übertragen. Es existiert ein Punktesystem, nach dem bei Auffälligkeiten bestimmte Punkte vergeben werden. Für die einzelnen Versicherungssparten gibt es wiederum Schwellenwerte, bei deren Erreichen dann eine Speicherung des Falles erfolgt.
Das System ist ein Programm, in dem die codierten Namen miteinander abgeglichen werden. Ergibt sich eine Übereinstimmung, dann kann der Abrufende die beteiligten Versicherungsunternehmen zu den übereinstimmenden Datensätzen sehen und sich für einen direkten Datenaustausch an den jeweils anderen beteiligten Versicherer wenden. Mit diesem Datenaustausch hat das UNI-Wagnis-System bzw. der GdV nichts mehr zu tun.
Es ist auf diese Weise jedoch dafür gesorgt, dass bei allem Interesse an der Aufklärung von Versicherungsbetrugsversuchen keineswegs "gläserne" Versicherungskunden oder Anspruchsteller zur Verfügung gestellt werden.
Je betrugsanfälliger eine Versicherungssparte ist, desto sorgfältiger werden die entsprechend interessierenden Daten gesammelt. Die Eckdaten über gemeldete Kfz-Diebstähle beispielsweise werden immer eingegeben. Auch Rechtsschutzversicherer verwerten die Informationen des UNI-Systems für sich, um überproportional hohe Wagnisrisiken auszuschließen.
Da aber nach Klarnamen keine Suche möglich ist, ist es nicht möglich, sämtliche Versicherungsverträge oder Schäden einer einzelnen Person unternehmensübergreifend abzurufen.
Einmal erfasste Datensätze werden nach 5 Jahren gelöscht, in der Berufsunfähigkeitsversicherung allerdings erst nach 10 Jahren.
Ein Einsichtsrecht des Einzelnen besteht nicht; eine solches ist technisch wegen der fehlenden Klarnamensuche auch gar nicht möglich.