Das Verkehrslexikon
Amtsgericht Rendsburg Urteil vom 12.11.1996 - 18 C 346/96 - Rechtsschutzversicherung und Umsatzsteuererstattung
AG Rendsburg v. 12.11.1996: Rechtsschutzversicherung und Umsatzsteuererstattung
Siehe auch Umsatzsteuer - Mehrwertsteuer in der Rechtsschutzversicherung und Rechtsschutzversicherung
Das Amtsgericht Rendsburg (Urteil vom 12.11.1996 - 18 C 346/96) hat folgendes zur Umsatzsteuererstattung durch die Rechtsschutzversicherung entschieden:
Die Kosten der Verteidigung in einer Bußgeldsache sind selbst dann nicht als Betriebsausgaben absetzbar, wenn der Verkehrsverstoß anläßlich einer Geschäftsfahrt begangen wurde, denn es handelt sich um einen Individualverstoß, der nicht betriebsbezogen ist.
Die Rechtsschutzversicherung eines Freiberuflers muß daher trotz Vorsteuerabzugsberechtigung ihres Versicherungsnehmers die Kosten des Verteidigers inklusive Umsatzsteuer erstatten.