Das Verkehrslexikon

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Voller Schadensersatz bei Kfz-Beteiligung nur bei Unabwendbarkeit

Voller Schadensersatz bei Kfz-Beteiligung nur bei Unabwendbarkeit


Siehe auch Unabwendbares Ereignis und Betriebsgefahr - verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung




Wer vollen Schadensersatz begehrt, muss darlegen und, wenn die Gegenseite irgendwelche Einwendungen erhebt, in der Regel auch voll beweisen, dass der Unfall für ihn ein sog. unabwendbares Ereignis war. Dies ist nur dann der Fall, wenn für das Gericht feststeht, dass der Fahrzeugführer jegliche erdenkliche vorausschauende Sorgfalt aufgewendet und sich so verhalten hat, dass auch bei Anwendung des strengsten denkbaren Maßstabes dieser Unfall, auch im Umfang seiner Schadensfolgen, von niemandem, auch nicht von einem sog. Idealfahrer, hätte vermieden werden können.