Das Verkehrslexikon

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Im allgemeinen wird die allgemeine Auslagen- bzw. Unkostenpauschale bei Verkehrsunfällen auf 25,00 € festgesetzt

Im allgemeinen wird die allgemeine Auslagen- bzw. Unkostenpauschale bei Verkehrsunfällen auf 25,00 € festgesetzt


Siehe auch Auslagenpauschale - Unkostenpauschale und Einzelne Schadenspositionen in der Unfallregulierung





Hinweis: Die nachfolgenden Beträge müssen noch in € umgerechnet werden.

Das OLG Köln VersR 1989, 636 hat die Unkostenpauschale inflationsbedingt erhöht:
"In Abweichung von bisher ständiger Rechtsprechung (Unkostenpauschale von 30 DM) ist der durch einen Kfz-Unfall Geschädigte im Hinblick auf den inzwischen erfolgten Anstieg der allgemeinen Kosten grundsätzlich berechtigt, eine Kostenpauschale von 50 DM geltend zu machen."

Ebenso hat das AG Esslingen DAR 2001, 36 entschieden:
"Eine Auslagenpauschale von 50,00 DM entspricht mittlerweile gerichtlich akzeptierter Abrechnungspraxis."
Auch das LG Mainz DAR 2000, 273 und das AG Gronau DAR 2000, 37 haben so entschieden.

Lediglich die Berliner Verkehrsgerichtsrechtsprechung hält an einem Betrag von 15,00 bis maximal 20,00 € fest.