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Landgericht Köln Urteil vom 03.12.86 - 9 S 126/86 - Verstoß gegenn die Schadensminderungspflicht bei Inanspruchnahme der eigenen Versicherung
LG Köln v. 03.12.1986: Kein Ersatz des Prämienschadens, wenn die Schadensminderungspflicht bei einem Kleinschaden der Inanspruchnahme der eigenen Vollkaskoversicherung entgegensteht
Siehe auch Stichwörter zum Thema Kfz-Versicherung
Ist der eingetretene Sachschaden am Fahrzeug insgesamt niedriger als die Prämiennachteile in der Vollkaskoversicherung, dann verstößt deren Inanspruchnahme gegen die Schadensminderungspflicht, wie das Landgericht Köln (Urteil vom 03.12.86 - 9 S 126/86) entschieden hat:
"Auch die Geltendmachung eines unfallbedingten Prämienrückstufungsschadens unterliegt grundsätzlich dem Einwand eines Verstoßes gegen die Schadensminderungspflicht. Ein solcher Verstoß ist namentlich dann in Betracht zu ziehen, wenn der durch Inanspruchnahme der Kaskoversicherung bewirkte Rückstufungsschaden erheblich höher ist als der eingetretene Sachschaden und danach in keinem vernünftigen Verhältnis zu den Vorteilen steht, die dem Geschädigten durch die Wahl des Versicherungsschutzes erwachsen."