1. | Erhebliche Verkehrsverstöße eines Lkw-Fahrers rechtfertigen nach erfolgloser Abmahnung die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber. |
2. | Ist ein Lkw-Fahrer bereits deshalb ermahnt und abgemahnt worden, weil er eine rot zeigende Ampel missachtet (Rotlichtverstoß) und Beladungsvorschriften für den Gefahrgut-Lkw nicht eingehalten hat, und begeht er anschließend eine erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung, die zu einem einmonatigen Fahrverbot führt, und fährt mit verkehrsunsicherer Bereifung, weil er die vorgeschriebene tägliche Reifenkontrolle unterlassen hat, ist eine darauf beruhende Kündigung gerechtfertigt. |
"Checken Sie vor Antritt der Fahrt den sicheren Zustand von Fahrzeug und Ladung! Überprüfen Sie die Vollständigkeit der Transportdokumente! Beachten Sie die vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten sowie die vorgeschriebenen Geschwindigkeiten!" |
"Nach der Entladung kontrollieren, ob der Tank völlig leer ist (Ladegewichtvergleich)." |