Das Verkehrslexikon

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Streitwerte in verkehrsrechtlichen Verwaltungsstreitsachen


Siehe auch Anwaltskosten des Unfallgeschädigten als Schadensersatz und Stichwörter zum Thema Rechtsanwaltsgebühren - Anwaltshonorar - Rechtsanwaltskosten




Vom Verwaltungsgericht werden die Streitwerte für Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Verkehrsrecht wie folgt festgesetzt (vgl. hierzu den Streitwertkatalog NVwZ 2004, 1327; Geiger DAR 2005, 491 ff.):

Fahrlaubniserteilung /- entziehung Krad unbeschränkt 5.000,00 EUR
Fahrlaubniserteilung /- entziehung Leichtkrad 2.500,00 EUR
Fahrlaubniserteilung /- entziehung Lkw 7.500,00 EUR
Fahrlaubniserteilung /- entziehung Pkw 5.000,00 EUR
Fahrlaubniserteilung /- entziehung Kl. D 7.500,00 EUR
Fahrlaubniserteilung /- entziehung Kl. D1 5.000,00 EUR
Fahrlaubniserteilung /- entziehung Kl. E 2.500,00 EUR
Fahrlaubniserteilung /- entziehung Kl. M 2.500,00 EUR
Fahrlaubniserteilung /- entziehung Kl. L 2.500,00 EUR
Fahrlaubniserteilung /- entziehung Kl. T 2.500,00 EUR
Fahrlaubniserteilung /- entziehung Kl. S 2.500,00 EUR

     
Eilverfahren nach § 80 VwGO jeweils die Hälfte der Hauptsache
Eilverfahren nach § 123 VwGO mit Vorwegnahme der Hauptsache jeweils wie die Hauptsache
     
Berufskraftfahrer zuzüglich der Hälfte der Hauptsache oder des Eilverfahrens
Personenbeförderungsschein Verdoppelung des Wertes der entsprechenden Klasse
     

Fahrtenbuchauflage je angefangenen Monat pro Fzg 400,00 EUR
Fzg-Sicherstellung, -stilllegung 2.500,00 EUR
Teilnahme am Aufbauseminar 2.500,00 EUR
     
Taxikonzession 15.000,00 EUR
Mietwagenkonzession 10.000,00 EUR
Buslinienkonzession oder Buskonzession für Gelegenheitsverkehr 20.000,00 EUR
Güterfernverkehrskonzession 30.000,00 EUR
Nahverkehrskonzession 15.000,00 EUR


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