Ein Fahrzeugführer muss beim Abbiegen auch auf solche querende Fußgänger gefasst sein, auf die vorübergehend die Sicht verdeckt gewesen sein konnte, weil mit solchen Fußgängern zu rechnen war. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Fahrzeugführer die querende Mutter des - verdeckten - Kindes sehen kann, die selbst ein Kind auf dem Arm trägt. Er muss gerade dann mit weiteren querenden Kindern rechnen. |