Das Verkehrslexikon

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Kammergericht Berlin Beschluss vom 04.04.1985 - 3 Ws (B) 103/85 - Zum Spurwechsel beim paarweisen Nebeneinander-Abbiegen

KG Berlin v. 04.04.1985: Zum Spurwechsel beim paarweisen Nebeneinander-Abbiegen aus zwei Fahrspuren




Der aus zweiter Spur Abbiegende muss damit rechnen, dass ein ganz rechts stehendes, bzw. fahrendes Fahrzeug nicht abbiegt, sondern geradeaus weiterfährt, insbesondere dann, wenn vor der Kreuzung oder Einmündung keine zwingenden Abbiegepfeile eingezeichnet sind, also freie Fahrstreifenwahl herrscht.

Aber auch, wenn der vor der Kreuzung oder Einmündung ganz rechts befindliche Kraftfahrer vorher rechts geblinkt hat, darf man darauf nicht vertrauen, sondern muss beobachten, ob diese Absicht auch wirklich ausgeführt wird.

Siehe auch
Nebeneinander Abbiegen aus mehreren Fahrstreifen
und
Stichwörter zum Thema Abbiegen

So hat z.B. das Kammergericht Berlin (Beschluss vom 04.04.1985 - 3 Ws (B) 103/85) entschieden:

   "Wer vom zweiten Fahrstreifen aus zulässigerweise (paarweise) nach rechts abbiegen will, muß auf seinen rechten Nebenmann ganz besonders achten, auch wenn dieser vor der Einmündung den rechten Blinker gesetzt hatte."


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