"Der Führer eines nach rechts abbiegenden Sattelzuges ist verpflichtet, den Abbiegevorgang sofort abzubrechen, wenn es durch das ausschwenkende Heck zur Gefährdung eines Verkehrsteilnehmers auf der daneben liegenden Fahrspur kommen kann. Dieser muss dem Sattelzug jedoch durch Zurückstehen das Abbiegen ermöglichen. Bei einem Unfall wiegen die Haftungsanteile gleich schwer." |