1. | Ein Kraftfahrer, der den linken Blinker betätigt und sein Fahrzeug an einer Einmündung oder Kreuzung bis nahezu zum Stillstand abbremst, begibt sich durch diese Fahrweise seines Vorranges als Geradeausfahrender gegenüber einbiegenden Verkehrsteilnehmern. |
2. | Er kann diesen Vorrang nur dadurch erneut erlangen, daß er sich zunächst mit äußerster Vorsicht vergewissert, ob die anderen Verkehrsteilnehmer seine Absichtsänderung bemerkt und sich auf sie eingestellt haben, und daß er sich dann zügig in den fließenden Verkehr einreiht. |