| "Wer bei Grünlicht die Haltlinie überfährt und nach verkehrsbedingtem Halt bei schon länger als eine Sekunde andauernder Rotphase in eine Kreuzung einfährt, kann einen qualifizierten Rotlichtverstoß im Sinne von Nr. 34.2 der Anlage zur Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) begehen." |
| "Kann auch derjenige, der bei Grünlicht die Haltlinie überfährt und nach verkehrsbedingtem Halt bei schon länger als eine Sekunde andauernder Rotphase in eine Kreuzung einfährt, einen qualifizierten Rotlichtverstoß im Sinne von Nr. 34.2 BKatV begehen?" |