| Wird ein Verkehrszeichen zur Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h durch das Zusatzzeichen "Mo - Fr, 6 - 18.00 h" ergänzt, so gilt die Geschwindigkeitsbeschränkung auch dann, wenn ein gesetzlicher Feiertag auf einen Wochentag fällt. |