Der Hinweis des Betroffenen auf eine seit über 20 Jahren bestehende schmerzhafte Fußerkrankung und die deswegen durchgeführte Schmerztherapie, in deren Rahmen ihm zwischen 2005 und 2010 Tramadol, Ibuprofen und Nomavinzulfon verordnet worden seien, ändert nichts an der Annahme eines Regelfalls der Fahrungeeignetheit, wenn außerdem vom Konsum von Morphin und Codein auszugehen ist, weil zwischen diesen Betäubungsmitteln und den früher eingenommenen Medikamenten kein Zusammenhang besteht. |