| 1. |
Das Urteil des Landgerichts Konstanz (Az.: K 5 O 120/15) vom 30.10.2015 wird aufgehoben.
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| 2. |
Die Beklagten/Berufungsbeklagten zu Ziffern 1 und 2 werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 5.161,55 € zu zahlen zuzüglich jährliche Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 11.279,16 € vom 23.01.2015 bis zum 11.03.2016 (Zahlung der Fahrzeugvollversicherung) und aus 5.161,55 € seit dem 12.03.2016.
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| 3. |
Die Beklagten/Berufungsbeklagten zu Ziffern 1 und 2 werden als Gesamtschuldner weiter verurteilt, an die V. Versicherung - Zweigniederlassung der S. Versicherung AG - gesetzlich vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden U. L., 6.117,61 € zu zahlen zuzüglich jährliche Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 12.03.2016.
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| 4. |
Die Beklagten/Berufungsbeklagten zu Ziffern 1 und 2 werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 805,20 € zu zahlen zuzüglich jährliche Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit Rechtshängigkeit.
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