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Das Verkehrslexikon

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OLG Zweibrücken Beschluss vom 12.05.2017 - 1 OWi 2 Ss Bs 5/17 - Fahrverbot trotz Nachschulungskurs

OLG Zweibrücken v. 12.05.2017: Verhängung eines Fahrverbots trotz Teilnahme an einem Nachschulungskurs




Das OLG Zweibrücken (Beschluss vom 12.05.2017 - 1 OWi 2 Ss Bs 5/17) hat entschieden:

   Die Rechtsauffassung des Bußgeldrichters, dass die Teilnahme an der verkehrspsychologischen Maßnahme Mobil Plus Prävention - für sich genommen - noch nicht genügt, um von der Verhängung eines Fahrverbots abzusehen, ist rechtlich nicht zu beanstanden.

Siehe auch
Absehen vom Fahrverbot
und
Stichwörter zum Thema Fahrverbot

Tenor:


Die Rechtsbeschwerde der Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts Kusel vom 4. Oktober 2016 wird auf ihre Kosten als unbegründet verworfen; die Nachprüfung des Urteils aufgrund der Rechtsbeschwerderechtfertigung hat keinen die Betroffene benachteiligenden Rechtsfehler ergeben (§§ 79 Abs. 3, 46 Abs. 1 OWiG, 349 Abs. 2, Abs. 3; 473 Abs. 1 StPO).




Ergänzend bemerkt der Senat:

Die Rechtsauffassung des Bußgeldrichters, dass die Teilnahme an der verkehrspsychologischen Maßnahme Mobil Plus Prävention - für sich genommen – noch nicht genügt, von der Verhängung eines Fahrverbotes abzusehen, ist rechtlich nicht zu beanstanden (OLG Bamberg, Beschluss vom 17. März 2008, 2 Ss OWi 265/08, juris, Rn. 15).

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