1. |
Die Rechtsprechung nimmt regelmäßig einen gegen den Wartepflichtigen sprechenden Anscheinsbeweis für eine unfallursächliche und schuldhafte Vorfahrtsverletzung an, wenn es - wie hier - im Einmündungsbereich von vorfahrtsberechtigter und untergeordneter Straße zu einem Unfall kommt.
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2. |
Der Vorfahrtsberechtigte wahrt nicht die von einem Idealfahrer zu erwartende äußerste Sorgfalt, wenn er mit einer Verletzung seines Vorrechts nicht rechnet und entsprechend sorglos fährt, obwohl die Umstände - hier die Abschüssigkeit der untergeordneten Straße und die winterlichen Straßenverhältnisse - die Möglichkeit einer Vorfahrtverletzung nahelegen.
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