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die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger ein angemessenes Schmerzensgeld, welches der Höhe nach in das Ermessen des Gerichts gestellt wird, nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 9.8.2016 zu bezahlen;
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die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger 11.795,84 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 9.8.2016 zu bezahlen;
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festzustellen, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger jeden weiteren materiellen und immateriellen Schaden aus dem Unfallereignis vom 4. 20.9.2014 zu erstatten;
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die Beklagte zu verurteilen, an die ... Rechtsschutz-Versicherung-AG die von dieser bereits regulierten außergerichtlichen Kosten i.H.v. 1266,16 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu bezahlen. |