1. |
Bei einer geringen Fahrleistung kann die Anmietung eines Ersatzwagens nicht erforderlich sein.
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2. |
Wenn die Anmietung eines Ersatzwagens nicht erforderlich war, steht dem Geschädigten regelmäßig eine Nutzungsausfallentschädigung zu.
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die Beklagte unter Abänderung des angefochtenen Urteils zu verurteilen,
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die Berufung zurückzuweisen.
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