Wer sein Kfz vorne und hinten mit Dashcams ausstattet, um Beschädigungen an dem Fahrzeug nachweisen zu können, und die Kameras fortlaufend in Betrieb hat und dauerhaft Videoaufzeichnungen des Verkehrsraums anfertigt, verhält sich wegen Verstoßes gegen das Datenschutzrecht ordnungswidrig. |