Zur Betriebsgefahr eines Rettungsfahrzeugs, das ungebremst mit mindestens 43 km/h bei Rotlicht in den Kreuzungsbereich einfährt. |
die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 17.960,96 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 31. Dezember 2015 zu zahlen. |
die Klage abzuweisen. |