Im Falle eines erstmalig fehlenden Trennvermögens zwischen Cannabiskonsum und Teilnahme am Straßenverkehr in Form einer Ordnungswidrigkeit nach § 24a Abs. 2, Abs. 3 StVG ist es nicht gerechtfertigt, unmittelbar die Fahrerlaubnis zu entziehen, ohne zuvor Aufklärungsmaßnahmen anzuordnen. |
das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 7. August 2017 abzuändern und die Klage abzuweisen. |
die Berufung zurückzuweisen. |