Es erscheint angemessen, bei einem erstmalig fehlenden Trennvermögens zwischen Cannabiskonsum und Teilnahme am Straßenverkehr zunächst Aufklärungsmaßnahmen anzuordnen anstatt sofort die Fahrerlaubnis zu entziehen. |
den Bescheid des Landratsamts Pfaffenhofen a.d. Ilm vom 6. Februar 2017 unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts München vom 5. April 2017 aufzuheben. |