Keine Haftung des Betreibers einer Waschanlage für Beschädigungen, die durch einen Gebläsebalken einer Waschstraße verursacht werden, wenn dessen Sensor defekt ist. |
unter Abänderung des am 17.03.2017 verkündeten Grund- und Teilurteils des Landgerichts Gießen die Klage abzuweisen, |
unter Abänderung des am 17.03.2017 verkündeten Grund- und Teilurteils des Landgerichts Gießen die Sache an das Gericht des 1. Rechtszuges zurückzuverweisen. |
die Berufung zurückzuweisen. |