1. | Verursacht ein angestellter Kraftfahrer an einem Fahrzeug, das sein Arbeitgeber bei einem gewerblichen Vermieter gemietet hat, einen Schaden, so kann er sich bei einer direkten Inanspruchnahme durch einen Vermieter auch auf die Haftungsfreizeichnungen berufen, die sein Arbeitgeber im Mietvertrag mit dem Vermieter vereinbart hat. (hier: sogenannte Haftungsbegrenzung für Schäden am Mietwagen - CDW - mit Eigenbeteiligung) Dies gilt selbst dann, sofern im Mietvertrag die Haftungsbegrenzung nicht ausdrücklich auch für den Fahrer vereinbart ist. |
2. | Im Falle grober Fahrlässigkeit des Fahrers kann er sich bei einer direkten Inanspruchnahme durch den geschädigten Vermieter auf § 81 Abs. 2 VVG berufen (Kürzung nach Schwere des Verschuldens) |
3. | Im Umfang der berechtigten Inanspruchnahme des Fahrers durch den geschädigten Vermieter kann im Einzelfall der Fahrer trotz grober Fahrlässigkeit einen Freistellungsanspruch gegen seinen Arbeitgeber haben. |
4. | Zur Begrenzung der Haftung der Arbeitnehmer (hier: Kraftfahrer in Vollzeit bei € 1.250,00 brutto monatlich) auf drei Bruttomonatsgehälter. |
5. | Der Freistellungsanspruch ist pfändbar. Es widerspricht nicht Treu und Glauben, wenn der Vermieter den Mieter auf Zahlung auf der Grundlage einer Pfändung des Freistellungsanspruches des Arbeitnehmers in Anspruch nimmt, obwohl der Vermieter mit dem Mieter im Mietvertrag eine Haftungsbegrenzung mit Eigenbeteiligung nach Art einer Vollkaskoversicherung vereinbarte. |
„4.1 Vorbehaltlich etwaiger Abzüge aufgrund der von Ihnen gewählten Optionen gemäß Ziffer 4.2 haften Sie uns gegenüber für sämtliche Schäden und Kosten, die uns im Falle eines Verlustes, einer Beschädigung oder eines Diebstahls des Fahrzeuges, seiner Teile oder seines Zubehörs während des Mietverhältnisses entstehen. Die Haftung kann die Kosten für Reparaturen, Wertverluste des Fahrzeugs, entgangene Mieteinkünfte, Abschlepp- und Lagerungskosten sowie eine Bearbeitungsgebühr umfassen, welche ggf. unsere Kosten für die Bearbeitung eines Anspruches aus dem Schaden am Fahrzeug deckt, sofern der Schaden nicht in unserem Verantwortungsbereich liegt oder nicht durch einen Dritten oder dessen Versicherer festgestellt wurde, dass er im Verantwortungsbereich des Dritten liegt. Im Schadenfall werden wir versuchen, das Fahrzeug so schnell wie möglich zu reparieren. Sie haften uns gegenüber nicht für Kosten oder Schäden, wenn der Verlust oder der Schaden unmittelbar auf unser Verschulden oder unsere Verletzung dieses Vertrages zurückzuführen ist oder wenn Sie nachweisen können, dass der Verlust oder Schaden von Ihnen nicht vorsätzlich oder fahrlässig verursacht wurde. 4.2 Sofern Sie sämtliche Bedingungen dieses Mietvertrages einhalten, keine unsachgemäße Bedienung vorliegt und sofern der Verlust, Schaden oder Diebstahl nicht vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit Ihrerseits oder seitens eines berechtigten Fahrers, oder durch einen nicht berechtigten Fahrer verursacht wird, kann ihre Haftung folgendermaßen beschränkt werden: 4.2.1 ... 4.2.2 wenn Sie die Option Haftungsbegrenzung für Schäden am Mietwagen (CDW) wählen, indem Sie die angegebene Tagesgebühr zahlen, wird Ihre Haftung für Verlust oder Beschädigung des Fahrzeuges, seiner Teile oder seines Zubehörs für jeden solchen einzelnen Schadenfall - mit Ausnahme von Diebstahl, versuchtem Diebstahl oder Vandalismus - auf die im Rental Record angegebene Selbstbeteiligung beschränkt und 4.2.3 ...“ |
„auf Zahlung / Erstattung der Schadenersatzansprüche wegen der Inanspruchnahme durch die H…-Autovermietung GmbH aus dem Unfallereignis vom 11.10.2011 mit dem H…-Mietvertrag DN-HL-9084 (Arbeitnehmer-Haftungsprivileg)“. |
den Beklagten zu verurteilen, an sie 9.661,54 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 30.07.2012 zu zahlen. |
die Klage abzuweisen. |
die Klägerin zu verurteilen, an ihn 1.100,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 05.04.2013 zu zahlen. |
das Urteil des Arbeitsgerichts Lübeck vom 17.07.2013 - 4 Ca 270/13 - zu ändern und |
1. | den Beklagten zu verurteilen, an sie 9.661,54 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 30.07.2012 zu zahlen und, |
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2. | die Widerklage abzuweisen.. |
die Berufung zurückzuweisen. |